Selbstverpflichtungserklärung

Wenn Sie die Kampagne „voll nüchtern!“ unterstützen wollen, müssen Sie nur die Selbstverpflichtungserklärung ausfüllen.


Selbstverpflichtungserklärung
Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ist mir wichtig. Ich verpflichte mich, die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes einzuhalten und keinen Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren und keine branntweinhaltigen Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren abzugeben.
Hiermit verpflichtet sich
anrede
als Verantwortlicher die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes einzuhalten.
Bitte geben Sie die Zeichen in das Feld ein.