Was Sie tun können

Das oberste Gebot beim Jugendschutz ist die Alterskontrolle, wenn Jugendliche Alkohol kaufen wollen. Wenn Sie unsicher sind, ob Jugendliche das gesetzlich erforderliche Alter haben, lassen Sie sich unbedingt den Personalausweis zeigen! Dies sollte eine Selbstverständlichkeit sein, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkaufsstellen ebenso wie für die Jugendlichen.

Die Aufforderung muss weder peinlich noch unangenehm sein und schon gar keine Situation, die Jugendliche vor den Kopf stößt.

Ausweis verlangen geht ganz nett:  „Man sieht Ihnen Ihr Alter gar nicht an!“